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Volkelt-Briefe

Neue Argumente für eine totale Arbeitszeiterfassung

Nach einem Urteil des Euro­päi­schen Gerichts­hofs (EuGH) zur Arbeits­zeit­er­fas­sung steigt der Druck auf die Poli­tik, ent­spre­chen­de gesetz­li­che Maß­nah­men umzu­set­zen (vgl. Nr 4/2020). Ers­te Initia­ti­ven kom­men bereits aus dem Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Sozia­les (BMAS). Jetzt ver­öf­fent­lich­te Zah­len erhö­hen den Druck auf die Poli­tik: Danach ver­die­nen ca. 3,8 Mio. Beschäf­tig­te weni­ger als den vor­ge­se­he­nen Min­dest­lohn (Ana­ly­se des Deut­schen Insti­tuts für Wirt­schafts­for­schung auf Basis des sozio­öko­no­mi­schen Panels). Das deckt sich auch mit den Ergeb­nis­sen der Finanz­kon­trol­le Schwarz­ar­beit, die allei­ne im Janu­ar bun­des­weit 185 Ver­stö­ße fest­ge­stellt und Ermitt­lungs­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet hat.

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