Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Arbeitszeiterfassung steigt der Druck auf die Politik, entsprechende gesetzliche Maßnahmen umzusetzen (vgl. Nr 4/2020). Erste Initiativen kommen bereits aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Jetzt veröffentlichte Zahlen erhöhen den Druck auf die Politik: Danach verdienen ca. 3,8 Mio. Beschäftigte weniger als den vorgesehenen Mindestlohn (Analyse des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung auf Basis des sozioökonomischen Panels). Das deckt sich auch mit den Ergebnissen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, die alleine im Januar bundesweit 185 Verstöße festgestellt und Ermittlungsverfahren eingeleitet hat.
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