Wenn die Ziele in der GmbH – z. B. aufgrund wirtschaftlicher Probleme mit dem bisherigen Geschäftsmodell – neu gesteckt werden müssen, so ist das in der Regel nur mit Zustimmung des Mit-Gesellschafters möglich. Entsprechende Maßnahmen gehören dann zu den Gesellschaftsvertrag ändernden Bestimmungen (z. B. Änderung des Gegenstandes der GmbH). Der Mit-Gesellschafter reagiert in der Regel empfindlich, wenn Sie eine Neuausrichtung schlecht vorbereiten. Beispiele: …
- Der Gesellschafter wird zu spät und lückenhaft informiert.
- Der Gesellschafter fühlt sich nur unzureichend in den Entscheidungsprozeß einbezogen.
- Es wird nur ein Lösungsvorschlag angeboten, so dass der Gesellschafter sich mangels Alternativen übergangen fühlt und kein Mitspracherecht hat.Dann stellt sich die Frage, welcher Tagesordnungspunkt wirklich so dringlich ist, dass eine außerordentliche Einberufung gerechtfertigt ist. Als besonders schwierig wird der Umgang mit Gesellschaftern empfunden, die selbst nur wenig oder keine kaufmännische Erfahrung haben und selbst als Angestellte arbeiten.
Für die Praxis: Trotz aller Schwierigkeiten, die im Umgang mit den Gesellschaftern auftreten können, ist es als GmbH-Geschäftsführer Ihre Aufgabe, notwendige wirtschaftliche Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen. Systematisches Vorgehen vermindert dabei Reibungsverluste:
- Viele Geschäftsführer-Kollegen bemängeln, dass der Mit-Gesellschafter Entscheidungen oft nur sehr zögerlich trifft und Risikokomponenten grundsätzlich überbewertet. Ebenso oft wird kritisiert, dass der Mit-Gesellschafter dazu neigt, bei kurzfristig notwendigen Maßnahmen auf Zeitgewinn hinzuarbeitet. Als unbefriedigend wird auch ein langfristig festgelegter Turnus für Gesellschafter-Versammlungen empfunden, die nur 1 oder 2 Mal pro Jahr abgehalten wird.
- Der Informationsstand des externen Gesellschafters ist gerade so hoch, wie Sie ihm Zahlen, Berichte und Informationen über die GmbH zugänglich machen. Mängel im innerbetrieblichen Informationssystem gehen damit auch zu Lasten des Informationsstandes der Gesellschafter.
- Setzen Sie nicht voraus, dass der externe Gesellschafter Zielmarkt und Marktentwicklung so beurteilen (können), wie Sie es tun. Auch diese Informationen gehören ins regelmäßige Berichtswesen.
- Proben Sie Gleichbehandlung. Machen Sie nicht den Fehler, weniger qualifizierte Fragen kurz abzuhandeln und auf eingeübte Fragen bis ins Detail zu antworten.
- Bringen Sie viel Geduld mit. Erst wenn die letzte Frage beantwortet, der letzte Einwand besprochen wurde, ist für den Gesellschafter deutlich, dass seine Bedenken ernst genommen werden und er nicht übergangen wird.