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Volkelt-Briefe

Neuausrichtung des Geschäftsmodells: So geht externe Beratung

Eini­ge Kollegen/Innen nut­zen die bevor­ste­hen­den Umbruch­zei­ten bereits jetzt dazu, die Unter­neh­mens­stra­te­gie anzu­pas­sen – die Grund­la­gen für die Digi­ta­li­sie­rung zu schaf­fen, Kapa­zi­täts­an­pas­sun­gen umzu­set­zen oder das gesam­te Geschäfts­mo­dell auf den Prüf­stand zu stel­len. Wich­tig: Wer hier Neu­land betritt, sollte/muss sich extern bera­ten las­sen. Wir haben an die­ser Stel­le bereits auf die Ver­pflich­tung der Geschäfts­füh­rung zur exter­nen Bera­tung hin­ge­wie­sen (vgl. OLG Olden­burg, Urteil v. 22.6.2006, 1 U 34/03 zum Zukauf eines Unter­neh­mens). Exter­ner Bera­tungs­be­darf ent­steht immer, wenn Sie zeit­lich begrenz­te Auf­ga­ben an einen Spe­zia­lis­ten über­tra­gen und Sie kein eige­nes Per­so­nal für eine bestimm­te Auf­ga­be ein­stel­len wol­len. Ist die Auf­ga­be erle­digt, ist das Bera­tungs­ver­hält­nis been­det und der Bera­ter schei­det aus. Die Aus­ge­stal­tung des Bera­ter­ver­tra­ges ist Sache der Par­tei­en. Zeich­nen Sie den Ihnen vor­ge­leg­ten Ver­trag nicht ein­fach ab. Machen Sie die Auf­trags­ver­ga­be grund­sätz­lich immer davon abhän­gig, dass Ihre Inter­es­sen aus­rei­chend berück­sich­tigt sind. Ver­trag­li­che Män­gel brin­gen Ihnen als Geschäfts­füh­rer und Ihrer Fir­ma erheb­li­che Nach­tei­le und ver­ur­sa­chen Mehr­kos­ten. Die häu­figs­ten Feh­ler bei Ver­trags­schluss sind: …

  • Der Gegen­stand der Bera­tung ist nicht klar und ein­deu­tig defi­niert (Metho­den, Zie­le, Dauer).
  • Bera­tungs­män­gel (Ein­satz unqua­li­fi­zier­ter Berater).
  • Scha­dens­fäl­le, die sich aus Miss­brauchs­hand­lun­gen erge­ben (Wei­ter­ga­be von Betriebsinterna).

Die Berufs­be­zeich­nung Unter­neh­mens­be­ra­ter ist kein geschütz­ter Titel. Da sich jeder ohne Qua­li­täts­nach­weis Unter­neh­mens­be­ra­ter nen­nen darf, müs­sen Sie beson­de­re Vor­keh­run­gen tref­fen, damit Ihre GmbH nicht zu scha­den kommt. Der Bun­des­ver­band deut­scher Unter­neh­mens­be­ra­ter (BDU) setzt inner­halb sei­ner Mit­glie­der Qua­li­täts­stan­dards durch. Sie haben also eine gewis­se Sicher­heit, wenn Sie einen Unter­neh­mens­be­ra­ter beauf­tra­gen, der BDU-Mit­glied ist. Der BDU bewer­tet und beur­teilt sei­ne Mit­glie­der nach Stan­dards. Kri­te­ri­en für die Auf­nah­me in den Ver­band sind:

  • Nach­weis der beruf­li­chen Eig­nung (Vita)
  • 5 Jah­re Berufs­er­fah­rung als Unternehmensberater
  • 3 Jah­re Selb­stän­dig­keit oder Lei­tungs­funk­ti­on als Unternehmensberater
  • 3 exzel­len­te Kundenreferenzen,
  • 2 Fach­in­ter­views mit BDU-Unternehmensberatern
  • Ver­pflich­tung auf die BDU-Berufsgrundsätze
  • Berufs­auf­sicht durch den 5‑köpfigen BDU-Ehrenrat

Die Mit­glie­der ver­pflich­ten sich zu Objek­ti­vi­tät, Neu­tra­li­tät, Ver­trau­lich­keit im Umgang mit Kun­den­da­ten, fai­rem Wett­be­werb und ange­mes­se­ner Preis­bil­dung. BDU-Mit­glie­der machen die­se Grund­sät­ze zum Ver­trags­be­stand­teil. Unter Ver­trau­lich­keit ist z.B. gere­gelt, dass alle geschäfts- und auf­trags­be­zo­ge­nen Tat­sa­chen, die in Zusam­men­hang mit der Auf­trags­aus­füh­rung bekannt wer­den, zeit­lich unbe­schränkt der Schwei­ge­pflicht unter­lie­gen. Ohne schrift­li­che Ein­wil­li­gung des Auf­trag­ge­bers dür­fen sie weder an Drit­te wei­ter­ge­ge­ben, noch vom Bera­ter für sich selbst ver­wer­tet wer­den. Zusätz­lich qua­li­fi­zier­te BDU-Bera­ter nen­nen sich CMC (Cer­ti­fied Manage­ment Con­sul­tant). Im Ein­zel­fall kön­nen aber auch Nicht-BDU Mit­glie­der aus­ge­zeich­ne­te Bera­tungs­leis­tun­gen bieten.

Unter­neh­mens­be­ra­ter geben Fest­preis­an­ge­bo­te nur für Pro­jek­te ab, deren Umfang zu über­bli­cken ist und bei denen nach hono­rar­pflich­ti­gen Vor­un­ter­su­chun­gen Umfang und Schwie­rig­keits­grad der zu lösen­den Pro­ble­me prä­zi­se und für bei­de Ver­trags­par­tei­en über­schau­bar und ver­bind­lich her­aus­ge­ar­bei­tet wor­den sind. Wer­den Tages­sät­ze für die Bera­tungs­leis­tung ver­ein­bart, sind je nach Leis­tung und Bera­ter Hono­ra­re pro zwi­schen 500 € und 2.500 € pro Berater/Trainer üblich und angemessen.

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