Zur Gründung einer GmbH bzw. der Unternehmergesellschaft muss dem Handelsregister ein Gesellschaftsvertrag vorgelegt werden. Dieser muss bestimmte Mindestangaben enthalten. Seit 2007 ist ein vereinfachtes Gründungsverfahren zugelassen. Statt eines Gesellschaftsvertrages wird das sog. Musterprotokoll verwendet. Das Eintragungsverfahren wird damit erheblich vereinfacht und kostengünstiger (insgesamt ca. 300 €).
Das Musterprotokoll kann verwendet werden, solange die GmbH nicht mehr als 3 Gesellschafter und einen Geschäftsführer hat. Das Musterprotokoll gilt zugleich auch als sog. Liste der Gesellschafter, die ebenfalls bei der Anmeldung der GmbH/UG dem Registergericht vorgelegt werden muss.