Die Arbeitgeber-Umlage U1 (Arbeitsunfähigkeit) und U2 (Mutterschutz) werden für den Arbeitgeber teurer. Sie steigt für alle Minijobber mit dem Abrechnungsmonat September von 0,7 % auf 1 % (U1) bzw. von 0,24 % auf 0,3 % (U2). Die Umlage U1 betrifft alle kleineren Unternehmen, die im Vorjahr über 8 Monate weniger als 30 Mitarbeiter beschäftigt haben. Die Umlage U2 wird von allen Unternehmen erhoben. …
Bemessungsgrundlage ist Arbeitsentgelt, aus dem die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung – bis zur Beitragsbemessungsgrenze – aller im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer inkl. geringfügig Beschäftigter und der Azubis. Weihnachts- und Urlaubsgeld werden nicht eingezogen.