In der Regel ist im Ausbildungsverhältnis eine ein- bis 4‑monatige Probezeit vorgeschaltet. Sie können als Arbeitgeber in dieser Zeit ohne Frist kündigen. Absolviert der Azubi vorher ein Praktikum in Ihrer Firma, dann wird diese Zeit nicht auf die Probezeit angerechnet (BAG, Urteil vom 19.11.2015, 6 AZR 844/14). …
Viele Azubis verkürzen die Wartezeit bis zum offiziellen Start der Lehre, indem Sie vorab ein Praktikum schalten. Vorteil für den Arbeitgeber: Sie können sich einen ersten Eindruck von Ihrem Kandidaten machen. Sind Sie weiter unsicher, müssen Sie aber nicht befürchten, dass die Probezeit durch das Praktikum kürzer ausfällt.