Wenn die Gesellschafter Einfluss auf die Personalpolitik nehmen wollen und z. B. auf die Einstellung von Familien-Mitgliedern drängen, führt das zu Konflikten mit der Geschäftsführung. Wer hat das Sagen in Sachen Personal? Es gilt: „Vorbehaltlich anderweitiger Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag ist die Dienstaufsicht und das Weisungsrecht über die Arbeitnehmer der GmbH jedoch Sache der laufenden Geschäftsführung und nicht der Gesellschafterversammlung“ (BSG, Beschluss vom 17.5.2001, B 12 KR 34/00 R). Einstellung, Auswahl und Anleitung der Mitarbeiter gehört zu den Organisationspflichten des Geschäftsführers. Er muss dafür sorgen, dass Mitarbeiter eingestellt werden, die ausreichend qualifiziert sind und in der Lage sind, die Ihnen übertragenen Aufgaben zu erledigen. …
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Mitarbeiter: Geschäftsführer hat die Personal-Hoheit
Darüber steht das Weisungsrecht der Gesellschafter – und zwar in allen Angelegenheiten der GmbH. Rechtliche Voraussetzung ist ein formal korrekter Beschluss der Gesellschafter. Weitere Ausnahme: Im Gesellschaftsvertrag selbst gibt es Vorgaben zur Personal-Politik oder im Geschäftsführer-Anstellungsvertrag gibt es einschränkende Vereinbarungen – was in der Praxis allerdings nur sehr selten so vereinbart wird. Als Geschäftsführer sind Sie gut beraten, sich auf solche Einschränkungen und Mitwirkungs-Spiele nicht einzulassen. In der Praxis sind damit über kurz oder lange kaum lösbare Konflikte verbunden.