Die Mini-GmbH – oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), wie sie mit voll ausgeschriebenen Namen heißt – geht ins 7 Jahr. Unterdessen gibt es … über 103.000 eingetragene UGs. Rund 8.500 von Ihnen sind „volljährig“ und bereits in eine GmbH umgewandelt. Wissenschaftlich begleitet wird die Entwicklung der „UG“ von der Uni Jena – hier kümmert sich der Gesellschaftsrechtler Prof. Dr. Walter Bayer um alle Daten und Fakten – er führt die offizielle UG-Statistik und trägt auch alle sonstigen Vorkommnisse rund um die „UG“ zusammen. Zum Beispiel besonders auffällige Firmierungen wie „Gruft des Heinrich Posthumus Reuß Gemeinnützige Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt“ oder „Oase der Barmherzigkeit Gottes Unternehmergesellschaft (haftungsbeschrränkt)“.
Interessant: Die meisten Unternehmergesellschaften sind Einpersonen-Gründungen (72 %). Rund 20 % der UGs haben zwei Gesellschafter, 5,3 % drei Gesellschafter. Lediglich 1,7 % aller Unternehmergesellschaften haben 3 und mehr Gesellschafter. Die Mini-GmbH erweist sich als ausgesprochenes Erfolgsmodell. Bisher gibt es in der Praxis nur zwei noch nicht gelöste Probleme mit dieser Rechtsform:
- Zum einen ist das die volle Einzahlung der Stammeinlagen bis zu einem Mindestkapital bis 25.000 €. Hier liegt u. E. eine Benachteiligung gegenüber der Voll-GmbH vor, bei der nur 50% der Stammeinlage eingezahlt werden muss.
- Außerdem sollte in Ergänzung zum Musterprotokoll ausdrücklich die Vereinbarung zur Vertretungsbefugnis der Unternehmergesellschaft klar geregelt werden.