Nach der sog. Luxleaks-Affaire hat die EU-Kommission jetzt angekündigt, ihre Pläne für eine einheitliche Körperschafts-Mindestbesteuerung zügig voranzutreiben. Damit geht die EU-Kommission über die bisherigen Pläne zur Vereinheitlichung der Unternehmenssteuer in Europa hinaus. Bisher war nur die Rede davon, die Bemessungsgrundlagen für die Erhebung der Unternehmenssteuern anzupassen. Dazu wird die EU-Kommission bis Mitte Juni einen ersten Aktionsplan vorlegen.
Zeitgleich laufen vier Verfahren gegen internationale Konzerne, die in Absprachen mit den jeweiligen Landes-Finanzministerien hohe Steuerersparnisse erzielten und noch immer erzielen: gegen Starbucks in den Niederlanden, gegen Apple in Irland, gegen die Fiat-Bank und Amazon in Luxemburg. Zusätzliche Verfahren wird es auch gegen Unternehmen in weiteren EU-Staaten geben. Ziel ist es dabei, zusätzliche Steuern aus unerlaubten Beihilfen einzunehmen.
Mit einem Steuersatz von 15 % für die Körperschaftsteuer für einbehaltene Gewinne liegt Deutschland mit an der Spitze der Billig-Steuer-Länder. So müssen Unternehmen in Österreich 25 % KSt zahlen, in Schweden 26,3 %, in Frankreich und Belgien liegt der Steuersatz für Kapitalgesellschaften sogar bei 33,3 %. Spitzenreiter ist die USA mit 35 %. Dennoch: Wir gehen davon aus, dass eine Vereinheitlichung der Steuersätze nur möglich sein wird, wenn es in den Schlüsselländern Frankreich und Deutschland nicht zu einer Erhöhung kommen wird.