Arbeitet Ihre GmbH mit Subunternehmen, sind Sie als Generalunternehmer dafür verantwortlich, dass der Mindestlohn korrekt umgesetzt wird. Arbeitnehmer, die für das Subunternehmen tätig sind und … von dort nicht den garantierten Mindestlohn bekommen, können sich direkt an Ihre Firma wenden und den ausstehenden Lohn einfordern. Problem: Inwieweit Subunternehmen korrekt zahlen, lässt sich kaum kontrollieren. Auch Haftungsausschuss-Vereinbarungen sind meist nicht gerichtsfest. Was tun?
Lohnforderungen von unter Mindestlohn vergüteten Mitarbeitern von Subunternehmen können Sie nicht wirksam ausschließen. Möglich ist aber, den eingeforderten Lohn vom Subunternehmer einzuklagen, im Auftrag Vertragsstrafen zu vereinbaren, sich ein Zurückbehaltungsrecht bei der Zahlung der Rechnungen vorzubehalten und die Schlussabrechnung erst dann zu begleichen, wenn keine Forderungen von Arbeitnehmern mehr zu erwarten sind.