Viele kleinere Firmen werden ab 2015 keine Praktikanten mehr beschäftigen – aus Angst oder der Verunsicherung, dass hier ab 2015 der Mindestlohn von 8,50 EUR gezahlt werden muss. Es bleiben Ihnen aber Möglichkeiten, Praktikanten weiterhin zu den bisherigen Konditionen einzustellen. Das sind:
- der/die Praktikant ist unter 18 Jahre und hat keine abgeschlossene Berufsausbildung,
- gemäß Schul‑, Ausbildungs- oder Studienordnung ist ein Praktikum zwingend vorgeschrieben (bis zu 3 Monaten).
In den meisten Bachelor-Studiengängen sind unterdessen Berufs-Praktika vorgeschrieben. Lassen Sie sich von den Bewerbern den jeweiligen Passus aus der Studienordnung vorlegen (in Kopie zum Vorstellungstermin) und nehmen Sie diese zur Personalakte.