Allen Beteuerungen zum Trotz hat Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) in Sachen Mindestlohn noch eine kleine Kehrtwende hingelegt. Nach heftigen Protesten aus der Wirtschaft hat sie an zwei Stellen nachgebessert. Das sind: …Erhöhung der Gehaltsgrenze: Erhält der Arbeitnehmer in den letzten 12 Monaten monatlich mehr als 2.000 € brutto (gefordert: 1.900 €), entfällt die Dokumentationspflicht für die Arbeitszeiten.
- Arbeitgeberhaftung bei Beauftragung eines Unternehmens: Der Auftraggeber haftet nicht bzw. nur in ganz wenigen Ausnahmen für die Einhaltung des Mindestlohns (Bürgenhaftung des Auftraggebers gemäß § 13 MiLoG). Weiterhin gelten aber die Vorschriften aus dem Arbeitnehmerentsendegesetz (hier: § 14 AEntG) mit Geltungsbereich für eine ganze Reihe von Branchen. Hier bleibt die Bürgenstellung bzw. die Haftung des Auftraggebers weiter bestehen.
Für Saisonbeschäftigte im gewerblichen Bereich gilt weiterhin die Aufzeichnungspflicht bis zur Einkommensschwelle von 2.958 €. Für Mini- und Midi-Jobber bleibt die Aufzeichnungspflicht in vollem Umfang bestehen. Die entsprechende Verordnung ist allerdings noch nicht veröffentlicht.