Jetzt sind die Juristen am Zug: „Wie ist es möglich, unbezahlte Überstunden vertraglich zu fixieren“. Etwa, indem man neben dem offiziellen Arbeitsvertrag einen Zusatzvertrag abschießt, in dem dann Alles Kleingedruckte steht. Deutsche neigen ja zu hieb- und stichfesten gerichtsfesten Lösungen. So eine Art Betriebsvereinbarung, wonach sich die gesamte Belegschaft darauf verständigt, dass unbezahlte Überstunden ehrenamtlich zur Sicherung des Unternehmens abgeleistet werden müssen. Bis das juristisch geklärt ist, sind wir locker im nächsten Jahrzehnt. Denkbar ist aber auch die russische Chefsekretärinnen-Variante, wonach die jung und rothaarig sein muss und neben der beruflichen Tätigkeit auch die Buchhaltung zu Hause statt Bügeln vorm Tatort erledigt und gelegentlich auch ehetyische Verpflichtungen übernimmt. Auch die chinesische Variante ist denkbar. Danach wird strikt Mindestlohn gezahlt. Aber dafür werden die Familien-Mitglieder feierabends und am Wochenende kostenfrei fürs Unternehmen tätig. Was den zusätzlichen Effekt hätte, dass die ohnehin etwas morbide Familien-Struktur in Deutschland wieder etwas verfestigt würde, was schlussendlich der Gesamtgesellschaft (Pflege) wieder zugute kommt. Sie sehen, Vieles ist möglich. Hauptsache keine Schwarzarbeit.
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