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Mindestkapital

Die deut­sche GmbH muss min­des­tens mit einem Kapi­tal von 25.000 € gegrün­det wer­den. Davon müs­sen die Gesell­schaf­ter min­des­tens 12.500 € sofort als Ein­la­ge ein­zah­len oder als sog. Sach­ein­la­ge erbrin­gen. Die Mini-GmbH (Unter­neh­mer­ge­sell­schaft) kann ab min­des­tens 1 € Stamm­ka­pi­tal gegrün­det werden.

Weiterführende Informationen:

Der Schnell­kurs für Geschäfts­füh­rer – Inhaltsübersicht

Immer top infor­miert > Der Vol­kelt-Brief zum Pro­be­le­sen spe­zi­ell für SIE als Geschäftsführer