Die Koalition hat sich auf die Eckpunkte eines Corona-Konjunktur-Hilfspakets verständigt. Dazu gehört: Von 1.7.2020 bis 31.12.2020 wird die Mehrwertsteuer abgesenkt (19% > 16 % bzw. 7 % > 5 %). Was bedeutet das für die Unternehmen:
- Umstellung im Rechnungswesen: Kassen, Rechenprogramme usw. müssen umgestellt werden. Wer mit Fakturierungs-Software arbeitet erhält eine neue (u. U. kostenpflichtige) Version.
- Der abzuführende Betrag in der Umsatzsteuer-Voranmeldung wird (geringfügig) geringer ausfallen. Auch der Vorsteuer-Abzugsbetrag wird entsprechend geringer ausfallen.
- Fraglich: Unternehmen, die Produkte im Niedrigpreis-Segment anbieten, können nur geringe Cent-Beträge an ihre Kunden weitergeben. Hier lohnt eine Weitergabe per Preissenkung kaum – bewirkt also ein Umsatzplus.
- Bei einer Pkw-Anschaffung über 20.000 EUR wirkt sich die Steuersenkung mit 600 EUR aus. Ob das als (zusätzlichen) Kaufanreiz ausreicht, bleibt offen.
Aus makroökonomischer Sicht „rechnet” sich die Maßnahme – zumindest auf dem Papier. Aus Unternehmer-Perspektive stellt sich die (kurzweilig befristete) Mehrwertsteuer-Absenkung anders dar: Wer die Steuersenkung nicht weitergibt, macht zwar (geringfügig) mehr Umsatz, riskiert aber, seine (Stamm-) Kunden zu vergraulen. Wer die Steuersenkung weitergibt, spürt keinen Effekt.
Zusätzliche Maßnahmen mit Effekten für Unternehmen:
- Aktuelle Verluste können mit Gewinnen des Vorjahres verrechnet werden.
- Einige Branchen (Touristik, Schausteller, Profisportvereine, Kultur) erhalten Zuschüsse bis zu 150.000 EUR für die Umsatz-Ausfall-Monate bis August.
- Die Sozialversicherungsbeiträge sollen mit Steuermitteln bei maximal 40 Prozent stabilisiert werden.
- Ankündigung: „Das Körperschaftsteuerrecht soll modernisiert werden” – das klingt nach Steuersenkung …
Die Ergebnisse der Tagung des Koalitionsausschusses vom 3. Juni 2020 > Hier anklicken