nach der neuen BBE-Media/Handelsblatt-Studie Geschäftsführer-Gehälter 2013 ist der durchschnittliche GmbH-Geschäftsführer männlich, 50 Jahre alt und verdient 137.500 EUR im Jahr. In der Praxis verdienen die vielen Geschäftsführer (kleinerer) GmbHs deutlich weniger. Die meisten zahlen sich weniger aus als das Finanzamt akzeptieren würde. Zum einen, weil man sich in der Praxis an der Liquidität orientiert und man vermeiden will, durch hohe Gehaltszahlungen ins Minus zu rutschen. Zum anderen psychologisch bedingt: Man will nicht ständig unter Umsatzdruck stehen.
Dagegen stehen die steuerliche Betrachtung und die private Vermögenssituation. Die meisten Berater empfehlen, das Geschäftsführer-Gehalt bis zur steuerlichen Angemessenheitsgrenze anzusetzen. Auch wir empfehlen diese Optimierungsstrategie. Hat das Finanzamt Ihr Gehalt noch nie moniert, ist das ein Hinweis darauf, dass Sie die Ihnen vom Finanzamt zugebilligte Gehalts-Höchstgrenze nicht erreicht haben. Prüfen Sie anhand der unten genannten Argumente, ob Sie sich per Gesellschafterbeschluss ab 1.1.2014 ein höheres Gehalt auszahlen wollen bzw. sollten:
Checkliste: 4 gute Gründe, warum Sie sich mehr Gehalt gönnen sollten
- Mit dem Vorsichtsprinzip verdient das Finanzamt: Die meisten Geschäftsführer zahlen sich selbst lieber zu wenig als zu viel. Aber wenn Sie das einmal in der GmbH verdiente Geld ins Privatvermögen überführen wollen, wird das dann teuer. Für Gewinnrücklagen zahlen Sie doppelt: GmbH-Steuer (KSt, GewSt) und Abgeltungssteuer bei der Ausschüttung (25 %). Günstiger fahren Sie mit einer Lohnauszahlung.
- Einen Minderverdienst können Sie nicht ausgleichen: Stellen Sie nach Jahren fest, dass Sie sich seit Jahren weniger auszahlen als Sie könnten, können Sie diesen privaten Einkommensverlust nicht mehr steuerneutral nachbessern. Das Finanzamt akzeptiert keine Gehaltssprünge sondern nur gleitende Erhöhungen. Andernfalls drohen zusätzliche Steuern aus einer sog. verdeckten Gewinnausschüttung. Steigerungen, die sich am allgemeinen Lohnniveau orientieren, werden nicht beanstandet. Eine kritische Schwelle ist bei einer Erhöhung > 10 % erreicht.
- Privatvermögen sichert Ihre persönliche Zukunft: Sich darauf zu verlassen, dass in der GmbH gebildete Gewinnrücklagen den Zukunftswert der GmbH und damit zur eigenen Zukunftssicherung beitragen, ist in der Regel eine Milchmädchenrechnung mit vielen Unbekannten. Dagegen steht: Finanzielle Mittel, die Sie ins Privatvermögen übertragen haben, sind bereits „nach Steuern“ und sind in der Regel vor einem Zugriff aus Ihren geschäftlichen Aktivitäten sicher. Trotzdem können Sie diese Gelder im Krisenfall – nach genauer Abwägung – wieder zur Sanierung der GmbH (Kapitalerhöhung, Gesellschafterdarlehen) einsetzen.
- Bei Liquiditätsproblemen können Sie unmittelbar handeln: Auch wenn es über Nacht schnell zu einem wirtschaftlichen Problem für die GmbH kommt (Ausfall eines Kunden, aber auch: Finanzkrise) bleiben Sie handlungsfähig, ohne zusätzlich ein steuerliches Risiko zu fahren. Sie können jederzeit einen Gehaltsverzicht beschließen und durchführen. Das Finanzamt erkennt diesen sogar dann an, wenn Sie vereinbaren, dass Sie bei einer Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der GmbH die ausgesetzten Gehaltszahlungen nachholen.
Es ist zwar verständlich und nachvollziehbar, wenn Sie als GmbH-Geschäftsführer unter Ihren Möglichkeiten verdienen. Es sind aber die besseren Gründe, die für eine Anhebung des Gehalts bis zur steuerlichen Angemessenheitsgrenze sprechen. Nur wenn absehbar ist, dass die GmbH wegen der Gehaltszahlung regelmäßig einen bilanziellen Verlust ausweist, sind Sie gut beraten, beim Gehalt zurückhaltend zu bleiben. Sind die Finanzen der GmbH starken Schwankungen unterworfen und damit schwer planbar, fahren Sie besser und steuerlich ganz sicher, wenn Sie Ihren Verdienst mit einer Tantieme steuern, die sich am Bilanzgewinn orientiert. Weiterführend: Gesellschafter-Beschluss Gehaltserhöhung für den Geschäftsführer