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Volkelt-Briefe

Mehr Bürokratie: EU spekuliert auf die Körperschaftsteuer

Mit der Über­nah­me zusätz­li­cher Auf­ga­ben (Siche­rung der EU-Außen­gren­zen, Kos­ten der Migra­ti­on) und dem Aus­tritt Groß­bri­tan­ni­ens steht die EU unter Kos­ten­druck. Die Plä­ne für eigen­stän­di­ge Finan­zie­rungs­quel­len sind bereits aus­ge­ar­bei­tet (Quel­le: Mon­ti-Bericht). Ange­dacht sind: Eine Ban­ken­steu­er, eine CO2-Abga­be, eine Finanz­trans­ak­ti­on­steu­er oder eine Betei­li­gung an der Kör­per­schaft­steu­er. Die­se Opti­on soll zunächst auf gro­ße Unter­neh­men (Kon­zer­ne: Umsatz > 750 Mio. €) beschränkt wer­den. ACHTUNG: … 

Aller­dings ist davon aus­zu­ge­hen, dass der Euro­päi­sche Gerichts­hof (EuGH) das Gebot der Gleich­be­hand­lung in der Regel kon­se­quent anwen­det und eine Begrün­dung für eine aus­schließ­li­che Belas­tung grö­ße­rer Unter­neh­men ver­lan­gen wird. Das dürf­te nicht ein­fach sein, so dass auch eine Ein­be­zie­hung klei­ne­rer Unter­neh­men dann nicht aus­zu­schlie­ßen ist. Es dürf­te die Rech­nung dar­auf hin­aus lau­fen, dass es zu einer Lösung kom­men wird, bei der mit dem gerings­ten Wider­stand der Wäh­ler zu rech­nen ist – im schlech­tes­ten Fall ist das die Belas­tung der Unter­neh­men in der Rechts­form einer Kapi­tal­ge­sell­schaft (SE, AG, GmbH, UG).

Die EU-Mit­glieds­stat­ten wer­den nicht umhin kön­nen, neue Finan­zie­rungs­quel­len zu erschlie­ßen. Erfah­rungs­ge­mäß ist eine Umschich­tung von Öffent­li­chen Haus­hal­ten nur über die Zuwachs­ra­ten der Haus­halts­be­rei­che zu errei­chen und nicht mit Kür­zun­gen. Zur Bewäl­ti­gung der Flücht­lings­kri­se/­Tür­kei-Finan­zie­rung wer­den rund 10 Mrd. EUR angesetzt.

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