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Volkelt-Briefe

Firma: Vorname + Hinweis = Unternehmenskennzeichnung

Fir­mie­rung wie Holger´s Objekt­service, Stefan´s Käse­ku­chen oder Johan­nes Apo­the­ke sind nach einem neu­en Urteil des Ober­lan­des­ge­richts Frank­furt offi­zi­el­le Unter­neh­mens­kenn­zeich­nun­gen und als sol­che geschützt (OLG Frank­furt a. M., Urteil vom 30.5.2016, 6 U 27/16). …

 Ist die Fir­ma als „Unter­neh­mens­kenn­zeich­nung“ geeig­net, hat das recht­li­che Bewandt­nis. Wol­len Sie eine sol­che Fir­ma ein­tra­gen (z. B. Sebastian´s Auto­shop) und es gibt bereits eine ähn­li­che Ein­tra­gung (z. B. Sebastian´s Ersatz­teil-Shop), dann genießt die zuerst ein­ge­tra­ge­ne Fir­ma Bestands­schutz. Damit kei­ne Ver­wechs­lung mög­lich ist, wird das Regis­ter­ge­richt die zuerst ein­ge­tra­ge­ne Fir­ma schüt­zen und die zur Ver­wechs­lung ähn­li­che Fir­ma nicht ins Han­dels­re­gis­ter eintragen.

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