Firmierung wie Holger´s Objektservice, Stefan´s Käsekuchen oder Johannes Apotheke sind nach einem neuen Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt offizielle Unternehmenskennzeichnungen und als solche geschützt (OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 30.5.2016, 6 U 27/16). …
Ist die Firma als „Unternehmenskennzeichnung“ geeignet, hat das rechtliche Bewandtnis. Wollen Sie eine solche Firma eintragen (z. B. Sebastian´s Autoshop) und es gibt bereits eine ähnliche Eintragung (z. B. Sebastian´s Ersatzteil-Shop), dann genießt die zuerst eingetragene Firma Bestandsschutz. Damit keine Verwechslung möglich ist, wird das Registergericht die zuerst eingetragene Firma schützen und die zur Verwechslung ähnliche Firma nicht ins Handelsregister eintragen.