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Volkelt-Briefe

Energiekosten: Hände weg von Flexstrom

Es ist gera­de etwas mehr als ein Jahr her, als den Kun­den des Bil­lig­strom-Anbie­ters Tel­da­fax der Strom abge­stellt wur­de und die Strom­kun­den – Pri­vat­haus­hal­te und Unter­neh­men – das im Vor­aus ent­rich­te­te Jah­res­ent­gelt kom­plett abschrei­ben muss­ten. Ach­tung:

Das kann Ihnen jetzt schon wie­der pas­sie­ren. Auch ande­re Anbie­ter set­zen auf undurch­sich­ti­ge Ver­mark­tungs-Metho­den, wonach das bil­li­ge­re Strom­angebot aus den Vor­aus­zah­lun­gen der Kun­den sub­ven­tio­niert wird (Schnee­ball-Sys­te­me). So ist jetzt der Strom­an­bie­ter Flex­strom (Slo­gan: „ver­bo­ten güns­tig“) auf­fäl­lig gewor­den. Rech­nun­gen der Netz­be­trei­ber, Stadt­wer­ke und der Ver­triebs­part­ner wur­den nicht mehr kor­rekt begli­chen. In der Bran­che wird das als ers­tes Anzei­chen für undurch­sich­ti­ges Geschäfts­ge­ba­ren gehan­delt. Die Bun­des­netz­agen­tur als Auf­sichts­be­hör­de hält sich bis­her noch bedeckt.

Für die Pra­xis: Hier soll­ten Sie auf der Hut sein. Die dama­li­gen Tel­da­fax-Kun­den haben jeden­falls im Insol­venz­ver­fah­ren kein Geld zurück erhal­ten. Las­sen Sie sich also nicht von „bil­ligs­ten“ Ange­bo­ten täu­schen. Wir haben damals bereits recht­zei­tig auf die Tele­da­fax-Pro­ble­me hin­ge­wie­sen. Heu­te wie damals gilt für Pri­vat- und Geschäfts­kun­den: Vor­sicht ist ins­be­son­de­re bei sog. Vor­aus­zah­lungs-Tari­fen angebracht.

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