Derzeit prüft der Europäischen Gerichtshof (EuGH), ob ein Deutscher Steuerpflichtiger einen ausländischen Steuerberater oder eine ausländische Steuerberatungsgesellschaft mit der Erledigung der Buchführung und der Erstellung der Steuererklärungen beauftragen darf. Ein Verbot – z. B. gemäß deutschem Berufsrecht – widerspräche dem Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs (Schlussantrag des Generalanwalts, 1.10.2015, Rs C‑342/14). …
Ein so in Gang gesetzter Wettbewerbsdruck wird sich auf die Preise für Steuerberatungs-Leistungen (Steuerberatervergütungsverordnung) auswirken, eventuell mit Entlastungseffekt für die Unternehmen. Allerdings ist davon auszugehen, dass sich die Berufsverbände (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte) gegen den europäischen Wettbewerb wehren werden. Bevor Sie zu einer ausländischen Steuerkanzlei wechseln, sollten Sie die ersten Präzedenzfälle abwarten. Wir halten Sie auf dem Laufenden.