Die KSt-Erklärung müssen Sie binnen fünf Monaten nach Ablauf des jeweiligen Besteuerungszeitraumes abgeben – als in der Regel bis zum 31.05. des Folgejahres. Das Finanzamt gewährt in der Regel großzügige Fristverlängerungen, insbesondere wenn die den Steuererklärungen zugrunde liegenden Bemessungsgrößen aufwendig zu erstellen sind. Wenn Sie einen Steuerberater beauftragen läuft die Frist erst neun Monate nach Ende des Bemessungszeitraumes ab – also zum 30.09. des Folgejahres. Auf besonderen Antrag kann diese Frist bis auf 14 Monate – also bis zum 28.02. des übernächsten Jahres verlängert werden. Im Einzelfall auch darüber hinaus.
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