Kategorien
Lexikon

Körperschaftsteuer-Erklärung

Die KSt-Erklä­rung müs­sen Sie bin­nen fünf Mona­ten nach Ablauf des jewei­li­gen Besteue­rungs­zeit­rau­mes abge­ben – als in der Regel bis zum 31.05. des Fol­ge­jah­res. Das Finanz­amt gewährt in der Regel groß­zü­gi­ge Frist­ver­län­ge­run­gen, ins­be­son­de­re wenn die den Steu­er­erklä­run­gen zugrun­de lie­gen­den Bemes­sungs­grö­ßen auf­wen­dig zu erstel­len sind. Wenn Sie einen Steu­er­be­ra­ter beauf­tra­gen läuft die Frist erst neun Mona­te nach Ende des Bemes­sungs­zeit­rau­mes ab – also zum 30.09. des Fol­ge­jah­res. Auf beson­de­ren Antrag kann die­se Frist bis auf 14 Mona­te – also bis zum 28.02. des über­nächs­ten Jah­res ver­län­gert wer­den. Im Ein­zel­fall auch dar­über hinaus.

Schreibe einen Kommentar