Noch im Oktober werden die Finanzminister der G20-Staaten den sog. BEPS-Aktionsplan zur Besteuerung international tätiger Konzerne und Organgesellschaften endgültig verabschieden. Anschließend werden die OECD-Steuerexperten ab 1.1.2016 weltweit kontrollieren, inwieweit die in dem Aktionsplan vereinbarten Maßnahmen zur Steuervermeidung und Gewinnverlagerung internationaler Konzerne auch tatsächlich umgesetzt werden. Dabei geht es im Einzelnen um: …
- die Kontrolle der Verrechnungspreise,
- die Überarbeitung der Dokumentationsanforderungen für die Verrechnungspreisermittlungen,
- die Vorschriften zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft (FB, Google, Amazon usw.),
- die Verhinderung der Nicht-Besteuerung bei sog. hybriden Gestaltungen,
- die Einhaltung internationaler Standards bei der Hinzrechnungsbesteuerung,
- die Verhinderung von Steuerverkürzungen durch Regelungen zur Versagung des Zinsabzugs (Zinsschranke),
- die Verhinderung von unrechtmäßiger Inanspruchnahme von DBA-Vorteilen und
- die Aktualisierung des Betriebstättenbegriffs, um die künstliche Vermeidung des Betriebstättenstatus zu verhindern.
Auch kleinere Unternehmen mit ausländischen Niederlassungen, Tochtergesellschaften und/oder Beteiligungen können von den beschlossenen Neuregelungen betroffen sein, z. B. durch die Aktualisierung der Verrechnungspreis-Leitlinien, insbesondere bei den Vorschriften für die Überlassung immaterieller Wirtschaftsgüter (Nutzung von Patenten bzw. für die Überlassung von Lizenzen). Hier ist im Einzelfall zu prüfen, ob Bewertungs-Korrekturen notwendig sind.