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Kommunale GmbHs: Geschäftsführer-Gehälter sind politisch motiviert

Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gen, die zuletzt die ARD-Sen­dung MONITOR ver­folgt haben, haben doch etwas gestaunt. Mir ist es – ehr­lich gesagt – auch nicht anders gegan­gen. Dass die Unter­schie­de in der Ver­gü­tung der Geschäfts­füh­rer und Vor­stän­de so unter­schied­lich sind, ist doch verwunderlich.

Inter­es­sant:Die Moni­tor-Redak­ti­on hat sich die Mühe gemacht, einen deutsch­land­wei­ten Ver­gü­tungs-Atlas für die Geschäfts­füh­rer von kom­mu­na­len GmbHs (Ener­gie­ver­sor­gung, Abfall­wirt­schaft, Tou­ris­mus und Mar­ke­ting, Spar­kas­se) zu erar­bei­ten. Der hat zwar eini­ge Lücken hat – spricht aber den­noch eine deut­lich Spra­che. Aus­ge­wer­tet wur­den rund 50 sog. Betei­li­gungs­be­rich­te der Kom­mu­nen, in denen die Zah­len ver­öf­fent­licht werden.

Bei­spie­le: Die Abfall­ent­sor­gung von Dort­mund und Stutt­gart ist etwa gleich groß. Doch wäh­rend ein Geschäfts­füh­rer in Dort­mund im Jahr durch­schnitt­lich 266.000 Euro ver­dient, bekommt der Stutt­gar­ter Betriebs­lei­ter 123.000 Euro. Der Geschäfts­füh­rer der Köln­bä­der GmbH ver­dient rund 230.000 Euro jähr­lich, wäh­rend der Jah­res­ver­dienst der Che­fin der ähn­lich gro­ßen Bäder­be­trie­be in Stutt­gart mit ca. 85.000 Euro nur ein Drit­tel beträgt. Im Extrem­fall betra­gen die Abwei­chun­gen danach bis zu 300%.

Beson­ders ärger­lich: Alle Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer müs­sen ihr Gehalt dem Finanz­amt gegen­über im Bran­chen­ver­gleich recht­fer­ti­gen. Für Kom­mu­na­le GmbHs gilt das offen­sicht­lich nicht. Es gilt zwei­er­lei Maß. Wenn eine kom­mu­na­le GmbH mehr Gewinn als not­wen­dig an den Geschäfts­füh­rer zahlt, bleibt das fol­gen­los. Dazu: Erst ein­mal vie­len Dank an die Moni­tor-Redak­ti­on – für die auf­wen­di­ge Recher­che. Und die Trans­pa­renz, die damit geschaf­fen wird. Für alle ande­ren Geschäfts­füh­rer, ins­be­son­de­re Gesell­schaf­ter-Geschäfts­­­füh­rer, ist das sicher­lich ein neu­es und sehr gutes Argu­ment, wenn es vor dem Finanz­ge­richt dar­um geht, über die Ange­mes­sen­heit des Geschäfts­füh­rer-Gehalts zu strei­ten. Wir sind gespannt, wie die Finanz­rich­ter die­se Zah­len wer­ten werden.

Für alle inter­es­sier­ten Geschäfts­füh­rer: Die Moni­tor-Redak­ti­on hat den Ver­gü­tungs-Atlas unter > https://www1.wdr.de/themen/monitor/betriebe100.html ins Inter­net gestellt. Auf­fäl­lig ist ein star­kes Nord-Süd-Gefäl­le. Danach wird im Nor­den grund­sätz­lich bes­ser gezahlt. Aller­dings müs­sen Sie berück­sich­ti­gen, dass für West- und Mit­tel-Deutsch­land deut­lich mehr Daten zur Ver­fü­gung stan­den. In Baden-Würt­tem­berg und Bay­ern wer­den die Daten der gezahl­ten Geschäfts­füh­rer-Gehäl­ter in den meis­ten Kom­mu­nen nicht öffent­lich gemacht.

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