Geschäftsführer-Kollegen, die zuletzt die ARD-Sendung MONITOR verfolgt haben, haben doch etwas gestaunt. Mir ist es – ehrlich gesagt – auch nicht anders gegangen. Dass die Unterschiede in der Vergütung der Geschäftsführer und Vorstände so unterschiedlich sind, ist doch verwunderlich.
Interessant: … Die Monitor-Redaktion hat sich die Mühe gemacht, einen deutschlandweiten Vergütungs-Atlas für die Geschäftsführer von kommunalen GmbHs (Energieversorgung, Abfallwirtschaft, Tourismus und Marketing, Sparkasse) zu erarbeiten. Der hat zwar einige Lücken hat – spricht aber dennoch eine deutlich Sprache. Ausgewertet wurden rund 50 sog. Beteiligungsberichte der Kommunen, in denen die Zahlen veröffentlicht werden.
Beispiele: Die Abfallentsorgung von Dortmund und Stuttgart ist etwa gleich groß. Doch während ein Geschäftsführer in Dortmund im Jahr durchschnittlich 266.000 Euro verdient, bekommt der Stuttgarter Betriebsleiter 123.000 Euro. Der Geschäftsführer der Kölnbäder GmbH verdient rund 230.000 Euro jährlich, während der Jahresverdienst der Chefin der ähnlich großen Bäderbetriebe in Stuttgart mit ca. 85.000 Euro nur ein Drittel beträgt. Im Extremfall betragen die Abweichungen danach bis zu 300%.
Besonders ärgerlich: Alle Gesellschafter-Geschäftsführer müssen ihr Gehalt dem Finanzamt gegenüber im Branchenvergleich rechtfertigen. Für Kommunale GmbHs gilt das offensichtlich nicht. Es gilt zweierlei Maß. Wenn eine kommunale GmbH mehr Gewinn als notwendig an den Geschäftsführer zahlt, bleibt das folgenlos. Dazu: Erst einmal vielen Dank an die Monitor-Redaktion – für die aufwendige Recherche. Und die Transparenz, die damit geschaffen wird. Für alle anderen Geschäftsführer, insbesondere Gesellschafter-Geschäftsführer, ist das sicherlich ein neues und sehr gutes Argument, wenn es vor dem Finanzgericht darum geht, über die Angemessenheit des Geschäftsführer-Gehalts zu streiten. Wir sind gespannt, wie die Finanzrichter diese Zahlen werten werden.