Eigentlich wollte der Gesetzgeber als Vorbild für die Transparenz ihrer Manager-Gehälter glänzen. In einigen Kommunen wurden die Verträge der Geschäftsführer entsprechend geändert oder nur noch zu entsprechend neuen Konditionen verlängert (vgl. Nr. 14/2017). Fakt ist, dass viele kommunale GmbHs kein Einsehen für so viel Transparenz haben und weiter auf Nichtveröffentlichung setzen. So das Ergebnis der aktuellen Studie 2018 der Zeppelin Uni Friedrichshafen.
Danach …veröffentlichen gerade einmal 16 % der kommunalen Unternehmen den personen-bezogenen Verdienst ihrer Geschäftsführer. Allerdings: Es gibt keine einheitlichen gesetzlichen Vorschriften. Einige Bundesländer und Kommunen haben immer noch kein Transparenzgesetz, das zur Offenlegung verpflichten würde. Einige wenige Geschäftsführer in kommunalen GmbHs müssen aber mit der Transparenz leben.
Folge: Für die Mehrheit der Geschäftsführer ist es weiterhin möglich, auch ein besseres als das durchschnittliche Gehalt durchzusetzen – es gibt keine Öffentlichkeit, die in die Schranken weist. Zum anderen müssen einzelne kommunale Branchen (hier: Soziales, Kultur) damit leben, dass sie ihre weit unterdurchschnittliche Vergütung nicht mit Verweis auf entsprechend bessere Vergleichszahlen – etwa in anderen Bundesländern oder in Kommunen mit vergleichbarer Größenordnung – aufbessern können.