Das BMF hat den Entwurf der neuen Körperschaftsteuer-Richtlinien vorgelegt (BMF-Schreiben vom 18.5.2015, IV C 2 – S 2930/08/10006). Nach Angaben des BMF geht es in erster Linie um redaktionelle Anpassungen und um eine Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des BFH. Der Entwurf des BMF-Schreibens kann direkt eingesehen werden unter > www.Bundesfinanzministerium.de (KStR 2015).
Darin gibt es ausführliche Hinweise zu Besonderheiten der GmbH-Besteuerung – z. B. zum Prüfungsverfahren für die Pensionszusage des (Gesellschafter-) Geschäftsführers. Danach werden in Zukunft zunächst alle formalen Voraussetzungen (Erdienbarkeit, Rückdeckung usw.) geprüft. In einem weiteren Schritt prüfen die Finanzbehörden, ob eine sog. Gesellschafter-bedingte Veranlassung für den Pensionsanspruch (Drittvergleich) vorliegt. Noch keine Ausführungen enthält der Verwaltungserlass zur Zulässigkeit von Tantiemezahlungen an den (Gesellschafter-) Geschäftsführer. Gehen Sie aber davon aus, dass hierzu ausführliche Verwaltungsvorgaben in den kommenden Wochen noch erarbeitet und vorgelegt werden.