Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft. Diese werden gemäß den Bestimmungen des Körperschaftsteuer-Gesetzes (KStG) besteuert. Der Regelsatz beträgt 15% für den in der Bilanz der GmbH ausgewiesenen Gewinn. Wird der Gewinn der GmbH an die Gesellschafter ausgeschüttet, werden diese Gewinnanteile zusätzlich beim empfangenden Gesellschafter mit 25% Abgeltungssteuer wahlweise nach persönlichem Steuersatz besteuert.
Zur Begleichung der Körperschaftsteuer setzt das Finanzamt im Körperschaftssteuer-Vorauszahlungs-Bescheid die Höhe der Vorab zu leistenden Steuer fest. Die genauen Ausführungsbestimmungen zur steuerlichen Ermittlung des GmbH-Gewinns und der Körperschaftsteuer sind in den Körperschaftsteuer-Richtlinen (KStR) ausgeführt.