Kategorien
Volkelt-Briefe

Kleine GmbHs: So sparen Sie beim Eintrag ins Unternehmensregister

Für klei­ne­re GmbHs kann der Geschäfts­füh­rer den Jah­res­ab­schluss 2013 (Frist: spä­tes­tens 6 Wochen nach dem 31.12.2015) selbst online in das elek­tro­ni­sche Unter­neh­mens­re­gis­ter ein­stel­len und damit Kos­ten spa­ren (Pau­schal­preis für die Ver­öf­fent­li­chung: 35 EUR). Dazu gehen Sie so vor: …

Regis­trie­ren Zum Ein­trag der Unter­neh­mens­da­ten müs­sen Sie sich regis­trie­ren unter (www.unternehmensregister.de). Kli­cken Sie in der Kopf­zei­le auf „Regis­trie­ren” und fül­len Sie das Regis­trie­rungs­for­mu­lar aus. Sie erhal­ten per E‑Mail Ihre Zugangs­da­ten (Benut­zer­na­me und Pass­wort). Damit kön­nen Sie sich anschlie­ßend auf der Publi­ka­ti­ons-Platt­form anmelden.
Unter­la­gen­über­mit­teln Wenn Sie sich regis­triert und ange­mel­det haben, ste­hen Ihnen 2 Mög­lich­kei­ten offen, Ihre Unter­la­gen zu übermitteln:
  • Sie kön­nen Ihre Unter­la­gen ein­fach in den gän­gi­gen Daten­for­ma­ten Word, Excel, RTF oder PDF übertragen.
  • Klei­ne GmbHs kön­nen ihre Daten in das vom Unter­neh­mens­re­gis­ter bereit­ge­stell­te For­mu­lar selbst ein­tra­gen. Aus­führ­li­che Infor­ma­tio­nen zum For­mu­lar gibt es unter https://www.unternehmensregister.de > Ein­rei­chen im Unter­neh­mens­re­gis­ter > Jah­res­ab­schlüs­se klei­ne und kleins­te Gesell­schaf­ten > Web­for­mu­lar für klei­ne Unter­neh­men.
Daten­ver­wal­ten Wenn Sie sich auf der Publi­ka­ti­ons­platt­form mit Ihrem Benut­zer­na­men und Pass­wort anmel­den, gelan­gen Sie zum Menü „Mei­ne Daten”. Dort kön­nen Sie jeder­zeit auf Ihre Daten oder gespei­cher­te Vor­la­gen zugrei­fen und die­se bearbeiten.

 

Dru­cken Sie zunächst Ihre Jah­res­ab­schluss­da­ten aus dem zuletzt ver­öf­fent­lich­ten Geschäfts­jahr aus. Ver­glei­chen Sie die ver­öf­fent­lich­ten Pflicht­an­ga­ben mit denen aus dem aktu­el­len Jah­res­ab­schluss. Tra­gen Sie nur die bereits im letz­ten Jah­res­ab­schluss auf­ge­führ­ten Unter­neh­mens­da­ten in das Form­blatt ein. Sie müs­sen den Anhang nicht manu­ell ein­ge­ben, son­dern kön­nen den kom­plet­ten Anhang ein­ko­pie­ren.  Als klei­ne GmbH müs­sen Sie kei­ne Anga­ben zur Gewinn- und Ver­lust­rech­nung (GuV) machen.

Schreibe einen Kommentar