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Volkelt-Briefe

Kleine GmbH/UG müssen den Jahresabschluss 2017 erstellen

Für die meis­ten Geschäfts­füh­rer ist das Geschäfts­jahr 2017 Schnee von ges­tern. Ist es aber nicht. Das Geschäfts­jahr ist erst zu Ende, wenn die Gesell­schaf­ter den Jah­res­ab­schluss gebil­ligt haben und damit alle Geschäfts­vor­fäl­le aus 2017 erle­digt sind. Als Geschäfts­füh­rer sind Sie ver­ant­wort­lich dafür, dass for­mell Alles kor­rekt erle­digt wird. Klei­ne­re GmbH/UG müs­sen den Jah­res­ab­schluss 2017 bis spä­tes­tens 30.6.2018 auf­stel­len (§ 242 HGB) und ohne Ver­zö­ge­rung den Gesell­schaf­tern vor­le­gen. Auch wenn die­se Frist in der Pra­xis wenig beach­tet wird, soll­ten Sie sich im „Ernst­fall“ dar­an orientieren.

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