Für die meisten Geschäftsführer ist das Geschäftsjahr 2017 Schnee von gestern. Ist es aber nicht. Das Geschäftsjahr ist erst zu Ende, wenn die Gesellschafter den Jahresabschluss gebilligt haben und damit alle Geschäftsvorfälle aus 2017 erledigt sind. Als Geschäftsführer sind Sie verantwortlich dafür, dass formell Alles korrekt erledigt wird. Kleinere GmbH/UG müssen den Jahresabschluss 2017 bis spätestens 30.6.2018 aufstellen (§ 242 HGB) und ohne Verzögerung den Gesellschaftern vorlegen. Auch wenn diese Frist in der Praxis wenig beachtet wird, sollten Sie sich im „Ernstfall“ daran orientieren.
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