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Volkelt-Briefe

Keiner wird geschont: Kartellstrafe keine Betriebsausgabe

ob Bade­zim­mer­aus­stat­tun­gen, Süß­wa­ren, Bier oder Möbel: Längst sind es nicht mehr nur die „Gro­ßen“ einer Bran­che, die ins Visier der Kar­tell­be­hör­den gera­ten. In den letz­ten Jah­ren sind es auch mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men, die zu beträcht­li­chen Buß­geld­zah­lun­gen ver­ur­teilt wer­den. Andre­as Mundt, Chef des Bun­des­kar­tell­am­tes: „Die Bekämp­fung von Kar­tell­ver­stö­ßen betrifft alle Unter­neh­men, unab­hän­gig von der Bran­che und der Grö­ße“ (vgl. Nr. 30/2016).

Das hat Grün­de: … Z. B. die Kron­zeu­gen­re­ge­lung. Danach kommt das Unter­neh­men, das Preis­ab­spra­chen anzeigt, unge­scho­ren davon. Neben­ef­fekt: Die Kron­zeu­gen­re­ge­lung ver­lei­tet den ein oder ande­ren  Bran­chen­krö­sus dazu, erst die Prei­se mit klei­ne­ren Kon­kur­ren­ten abzu­spre­chen, um die­sen dann vor den Kar­tell­be­hör­den an den Pran­ger zustel­len, um dann selbst Dank der Kron­zeu­gen­re­ge­lung straf­frei zu blei­ben. Anschlie­ßend steht der Über­nah­me des ange­schla­ge­nen Kon­kur­renz­un­ter­neh­mens nichts mehr im Wege. Jetzt legen die Finanz­be­hör­den nach: Laut FG Köln darf ein beschul­dig­tes Unter­neh­men noch nicht ein­mal eine Rück­stel­lung für die zu erwar­ten­de Straf­zah­lung bil­den (FG Köln, Urteil vom 24.11.2016, 10 K 659/16). Bleibt zu hof­fen, dass der Bun­des­fi­nanz­hof die Steu­er-Recht­spre­chung zu den Kar­tell­bu­ßen vom Kopf wie­der auf die Füße stellt.

Auch für Geschäfts­füh­rer klei­ne­rer Unter­neh­men wird das The­ma M&A/Preise/Kon­dit­ionenpolitik immer mehr zum Pro­blem. Ach­ten Sie z. B. dar­auf, wer an Bran­chen­tref­fen zu die­sen The­men teil­nimmt. Das Bun­des­kar­tell­amt wirbt offen­siv für das anony­me Anzeig-Ver­fah­ren, das Pri­vat­per­so­nen (auch Mit­ar­bei­tern) strik­te Anony­mi­tät zusi­chert. Beach­ten Sie dazu das Por­tal www.business-keeper.de > Das Hin­weis­ge­ber­sys­tem. Das Por­tal war zunächst zur Korruptions­bekämpfung begrün­det wor­den, ani­miert aber auch die Mit­ar­bei­ter dazu, Com­pli­ance-Ver­stö­ße (z. B. auch gegen Wett­be­werbs­vor­schrif­ten) anonym zu melden.

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