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Volkelt-Briefe

Kassennachschau: Wenn jemand da ist, darf geprüft werden

Eine sog. Kas­sen­nach­schau darf nicht nur wäh­rend der betriebs­üb­li­chen Geschäfts­zei­ten durch­ge­führt wer­den, son­dern auch außer­halb der Geschäfts­zei­ten, wenn im Unter­neh­men noch oder schon gear­bei­tet wird (Quel­le: Ent­wurf eines BMF-Schrei­bens zur Ände­rung des Anwen­dungs­er­las­ses zu § 146b AO)

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