Eine sog. Kassennachschau darf nicht nur während der betriebsüblichen Geschäftszeiten durchgeführt werden, sondern auch außerhalb der Geschäftszeiten, wenn im Unternehmen noch oder schon gearbeitet wird (Quelle: Entwurf eines BMF-Schreibens zur Änderung des Anwendungserlasses zu § 146b AO)
Kategorien