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Volkelt-Briefe

Kartellverfahren: Kein Recht auf Akteneinsicht

Laut Amts­ge­richt Bonn haben Unter­neh­men, die auf­grund einer Kron­zeu­gen­mel­dung in ein Kar­tell­ver­fah­ren ver­wi­ckelt wer­den, kei­nen Anspruch auf Akten­ein­sicht ins­be­son­de­re in die Aus­sa­gen der Kron­zeu­gen. Damit bestä­tigt das Gericht die Auf­fas­sung des Bun­des­kar­tell­amts, wonach Kron­zeu­gen­an­trä­ge beson­ders ver­trau­lich behan­delt wer­den müs­sen sind. Das Gericht berief sich dabei auf eine Vor­ent­schei­dung des EuGH (Urteil vom 14. Juni 2011, C‑360/09, Fall: Pflei­de­rer AG)

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