Beim erstmalige Angebot für einen Online-Branchenbuch-Eintrag (Neuvertrag) darf nicht der Eindruck erweckt werden …
als handelt es sich um die Verlängerung eines bereits bestehenden Vertragsverhältnisses, dessen Eintrag-Daten lediglich nochmals überprüft werden müssen (BGH, Urteil vom 30.6.2011, I ZR 157/10).
Damit unterbindet der Bundesgerichtshof (BGH) viele der Eintrag-Formulare, in denen der Firmeninhaber nur noch prüfen soll, ob die Eintragdaten korrekt sind und dabei den Vertragscharakter des Angebotes unterschätzt. Besteht bis dahin kein Vertragsverhältnis zum Online-Branchen-Eintrag-Anbieter kommt auf diese Art jedenfalls kein Neuvertrag zustande. Das Angebot ist irreführend und damit wettbewerbswidrig bzw. nicht zulässig.