Gegen GmbHs/UG, die die Offenlegung des Jahresabschlusses 2018 zum 31.12.2019 versäumt haben oder verweigern, leitet das Bundesamt für Justiz (BfJ) ein Ordnungsgeldverfahren ein. Die GmbH/UG wird dann schriftlich aufgefordert, innerhalb von 6 Wochen die offenlegungspflichtigen Unterlagen beim Bundesanzeiger einzureichen oder die Unterlassung per Einspruch zu begründen. Gleichzeitig wird ein Ordnungsgeld in einer Höhe von 2.500 EUR angedroht. Kommt die GmbH/UG der Aufforderung nicht nach, wird das angedrohte Ordnungsgeld festgesetzt. Bei anhaltender Offenlegungssäumigkeit wird zusätzlich mit jeder Festsetzung ein weiteres Ordnungsgeld angedroht und festgesetzt. Dabei werden die Ordnungsgelder schrittweise erhöht. Sie sind also gut beraten, die Androhung des BfJ nicht auf die lange Bank zu schieben, sondern umgehend zu erfüllen. Informieren Sie Ihren Steuerberater, wenn eine entsprechende Abmahnung eingeht
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