Wenn Sie haushaltsnahe Dienstleistungen in der ESt-Erklärung steuerlich ansetzen, müssen Sie die Zahlung …
bargeldlos als Zahlung über ein Konto nachweisen. In letzter Zeit haben einige Finanzgerichte diese Rechtslage wieder bestätigt – so das FG Düsseldorf (Urteil vom 12.6.2006, 15 K 3449/06 E). Auch laut FG Sachsen-Anhalt (Urteil vom 28.2.2008, 1 K 791/07) ist die Steuerermäßigung nur dann möglich, wenn die Zahlung unbar auf ein Konto des Leistungserbringers gezahlt wird (§ 35a Abs. 2 EStG).
Für die Praxis: Barzahlungen werden selbst dann nicht anerkannt, wenn der Leistungserbringer die Zahlung auf der Rechnung vermerkt oder der Steuerberater die steuerwirksame Verbuchung der Zahlung schriftlich bestätigt hat. Beide Urteile sind rechtskräftig. In der Praxis sollte die Bezahlung immer über ein Konto erfolgen, wenn der Steuerabzug gesichert werden soll.