Das Handelsregister wird seit 1.1.2007 elektronisch geführt. Anmeldung, Änderungen, Um- und Abmeldungen von GmbHs müssen elektronisch über das Internet mitgeteilt werden (www.Handelsregister.de) Alle Daten werden elektronisch verwaltet und sind jedermann zugänglich.
Notariate müssen die von ihnen durchzuführenden Anmeldungen elektronisch vorzunehmen. Die bisher in Papierform übermittelten Anlagen (Gründungsurkunden, Gesellschafterbeschlüsse, Gesellschafterlisten, elektronische Signatur) werden ebenfalls elektronisch übermittelt. Der Notar übermittelt die Dateien auf elektronischem Wege an das elektronische Gerichtspostfach des Registergerichts.
Eintragungen werden nur noch elektronisch bekannt gemacht. Die bisherige Form der Bekanntmachung für Handelsregister-Meldungen in Printmedien oder im Bundesanzeiger entfällt. Lediglich die nach HGB veröffentlichungspflichtigen Unternehmensdaten müssen im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden.