Hand auf´s Herz: Können Sie zu jedem Zeitpunkt fundiert beurteilen, wie es um die wirtschaftliche Lage Ihrer GmbH steht? OK – in vielen GmbHs wird der monatliche Rapport praktiziert. Fakt ist aber auch, dass …bisweilen in vielen GmbHs die monatlichen Controlling-Zahlen oder die betriebswirtschaftlichen Auswertungen in der Ablage verschwinden, ohne dass Zeit für eine genaue Prüfung bleibt. Das ist der Preis der regelmäßigen Überlastung in vielen Geschäftsführungs-Büros. Folge: Kommt es zum Offenbarungseid, müssen Sie im Insolvenzfall persönlich für den Schaden eintreten. Wir berichten an dieser Stelle regelmäßig über Fälle aus der Praxis.
Neu ist seit 2017: Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) können Sie jetzt einen Teil dieser Verantwortung Ihrem Steuerberater anlasten: „Liegen konkrete Hinweise vor, die für eine Krise sprechen, muss der Steuerberater den Mandanten auf diese Krisenkennzeichen konkret hinweisen – insbesondere bei dauernden Verlusten und negativem Eigenkapital”. So klar hat das bisher noch kein Gericht gesagt. Darauf dürfen Sie sich verlassen (BGH, Urteil v. 26.1.2017, IX ZR 285/14).