Ob Beteiligungserwerb, Mantelkauf oder Konzern-Klausel – die Möglichkeiten, Verluste mit Gewinnen zu verrechnen, werden durch viele Einzelvorgaben der Finanzverwaltung reglementiert. Jetzt …hat das Bundesfinanzministerium die Einzelvorschriften in einer einheitlichen Verwaltungsvorschrift zusammengefasst und einzelne Vorschriften ergänzt (BMF-Schreiben vom 28.11.2017, IV C 2 – S 2745‑a/09/10002).
Mit dem neuen Schreiben vom 28.11.2017 wird das bisher maßgebende BMF-Schreiben vom 4.7.2008 abgelöst und um die neuen gesetzlichen Vorgaben aus dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz, aus dem Jahressteuergesetz 2010 und aus dem Steueränderungsgesetz 2015 ergänzt. Zusätzliche inhaltliche Neuerungen sind damit allerdings nicht verbunden.