Sind Sie als Geschäftsführer mit Ihrem Privat-Pkw geschäftlich für die GmbH unterwegs und erhalten Sie dafür keine Vergütung von der GmbH (z. B. üblich: 0,30 EUR je Kilometer Wegstreckenentschädigung), muss die GmbH … Ihnen nach einem Unfall den Schaden an Ihrem Wagen ersetzen (LAG Düsseldorf, Urteil vom 22.10.2014, 12 Sa 617/14).
Das gilt selbst dann, wenn Ihnen ein Firmenwagen der GmbH zur Verfügung steht, Sie aber aus praktischen Erwägungen nicht diesen, sondern Ihren Privatwagen zur Erledigung geschäftlicher Angelegenheiten benutzen. Etwas anderes gilt nur, wenn Sie per Anstellungsvertrag verpflichtet sind, für geschäftliche Angelegenheiten grundsätzlich den Firmenwagen zu nutzen.