Führende Unternehmen der M&A‑Branche prognostizieren weiterhin eine Zunahme der Firmenverkäufe. Der Leistungs- und Renditedruck auf die Unternehmen führt dazu, dass gezielt umstrukturiert wird. Folge: Auch auf der Geschäftsführungsebene wird umgebaut, ausgetauscht oder verschlankt. Das betrifft z. B. die Geschäftsführer in Tochtergesellschaften oder in mittelständischen GmbHs, die zur Finanzierung neue Gesellschafter aufnehmen müssen. Für den betroffenen Geschäftsführer bedeutet das: Er wird – auf der Grundlage des bestehenden Anstellungsvertrages – für einen neuen Arbeitgeber tätig.
Wichtig: …
Wenn der Geschäftsführer über Jahre mit guten Leistungen zum Erfolg des Unternehmens beigetragen hat, sollte er sich diesen Leistungsnachweis zeitnah in der Umstrukturierung von den bisherigen Gesellschaftern testieren lassen. Das vereinfacht einen Neustart im Falle einer späteren Kündigung. Dazu kann der Geschäftsführer die Ausstellung eines Zeugnisses verlangen – zumindest dann, wenn er nicht oder nur sehr gering an der GmbH beteiligt ist. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses besteht allerdings nur ausnahmsweise, und zwar bei begründeten, tatsächlichen Änderungen des Arbeits- bzw. Dienstverhältnisses. Für den GmbH-Geschäftsführer sind das folgende Situationen:
- Sie werden aus einem Anstellungsverhältnis (z. B. Abteilungsleiter) zum Geschäftsführer der GmbH berufen,
- ein neuer Geschäftsführer wird eingestellt, mit der Folge, dass sich die Verantwortlich- bzw. Zuständigkeiten zwischen den Geschäftsführern ändern,
- es findet ein Gesellschafterwechsel statt,
- Sie werden vom Amt des Geschäftsführers abberufen,
- die GmbH wird liquidiert oder es findet ein Betriebsübergang nach § 613a BGB statt.
Weiterführend: Zeugnisanspruch des Geschäftsführers, Muster, Noten, Zeugnis-Code