GmbH-Gesellschafter, die zu 25 % und mehr beteiligt sind oder zu 1 % und beruflich für die GmbH tätig sind (Geschäftsführer) werden auf Antrag nach dem Teileinkünfteverfahren besteuert. Folge: 60 % der Gewinnausschüttungen werden mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. 40 % des ausgeschütteten Gewinns bleibt steuerfrei. Das rechnet sich immer dann, wenn der Gesellschafter einem niedrigen Steuersatz unterliegt bzw. wenn er mit einem Verlustausgleich oder hohen Werbungskosten seine Steuern drücken kann. Im Einzelfall ist Ihr Steuerberater gefordert. …
Achtung: Diesen Antrag müssen Sie spätestens mit Abgabe der ESt-Erklärung stellen. Bis dahin (31.5.2016) sollten Sie prüfen, ob Sie mit der Besteuerung nach dem Teileinkünfteverfahren profitieren. Das Finanzamt wendet das Teileinkünfteverfahren dann automatisch für 5 Jahre an. Stellen Sie für das Folgejahr fest, dass das Teileinkünfteverfahren nicht mehr die günstigste Besteuerung ergibt, können Sie dem Antrag widersprechen (ebenfalls spätestens mit Abgabe der Steuererklärung). Nach diesem Widerruf ist allerdings ein erneuter Antrag auf Teileinkünfteverfahren nicht mehr möglich.