Moniert das Finanzamt den Kaufpreis einer Grundstücksübertragung anhand der Einschätzung des Bau-Sachverständigen des Finanzamts und klagt die GmbH gegen die daraufhin unterstellte verdeckte Gewinnausschüttung, dann ist das Finanzgericht verpflichtet, einen unabhängigen Gutachter mit der Bewertung des Grundstücks zu beauftragen (BFH, Beschluss vom 7.1.2015, I B 42/13). …
In letzter Zeit ist mit zunehmender Tendenz festzustellen, dass die Finanzbehörden ihre eigenen Regeln und Ermessensentscheidungen für unumstößliche gesetzesgleiche Grundlagen halten. So z. B. zuletzt zur Zulässigkeit der Überprüfung von Gewinnschätzungen durch die Finanzgerichte (vgl. dazu oben). Aber auch im oben beschriebenen Sachverhalt tun sich Gräben auf. Wir jedenfalls gehen davon aus, dass nur objektive Sachverständige Gutachter sein können und nicht in einem Arbeitsverhältnis eingebundene Mitarbeiter der Finanzbehörden als objektive Gutachter tätig sein dürfen (können).