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GmbH/Recht: Sitzverlegung einer aufgelösten GmbH

Nach einem Beschluss des Kam­mer­ge­richts (KG) Ber­lin ist eine Sitz­ver­le­gung einer auf­ge­lös­ten GmbH grund­sätz­lich nicht mög­lich.  Es ist näm­lich davon aus­zu­ge­hen, dass eine Sitz­ver­le­gung das Auf­fin­den der GmbH für Gläu­bi­ger der Gesell­schaft, die ihre For­de­run­gen noch nicht ange­mel­det oder noch nicht in Rech­nung gestellt haben,   erschwert. (KG Ber­lin, Beschluss vom 24.4.2018, 22 W 63/17).

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