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Volkelt-Briefe

GmbH-Recht: Geschäftsführer darf nicht vor Gericht

Macht ein Treu­hän­der (hier: Insol­venz­ver­wal­ter gemäß § 313 InsO) über das Vermögen …

eines Geschäfts­füh­rers Ansprü­che gegen die von die­sem ver­tre­te­ne GmbH gel­tend, kann der Geschäfts­füh­rer die GmbH in die­sem Rechts­streit nicht ver­tre­ten (LAG Düs­sel­dorf, Urteil vom 2.9.2013, 13 Sa 508/13).

Für die Pra­xis: Soll eine Kla­ge gegen die GmbH und nicht gegen den Geschäfts­füh­rer einer GmbH erho­ben wer­den, muss die Kla­ge aus­drück­lich an die Anschrift der GmbH mit ent­spre­chen­der Fir­mie­rung zuge­hen. Geht die Kla­ge an den Geschäfts­füh­rer, dann gilt die­se als nicht ord­nungs­ge­mäß zugestellt.

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