Macht ein Treuhänder (hier: Insolvenzverwalter gemäß § 313 InsO) über das Vermögen …
eines Geschäftsführers Ansprüche gegen die von diesem vertretene GmbH geltend, kann der Geschäftsführer die GmbH in diesem Rechtsstreit nicht vertreten (LAG Düsseldorf, Urteil vom 2.9.2013, 13 Sa 508/13).
Für die Praxis: Soll eine Klage gegen die GmbH und nicht gegen den Geschäftsführer einer GmbH erhoben werden, muss die Klage ausdrücklich an die Anschrift der GmbH mit entsprechender Firmierung zugehen. Geht die Klage an den Geschäftsführer, dann gilt diese als nicht ordnungsgemäß zugestellt.