Laut OLG Brandenburg ist der Ausschluss eines GmbH-Gesellschafters grundsätzlich auch dann möglich, wenn es dazu keine entsprechende Bestimmung im Gesellschaftsvertrag der GmbH gibt (OLG Brandenburg, Urteil vom 28.1.2016, 7 U 170/13). …
Der Ausschluss ohne Ausschluss-Klausel im Gesellschaftsvertrag ist möglich, wenn ein wichtiger Grund in der Person des Gesellschafters vorliegt. Das ist gegeben, wenn nach Würdigung der Gesamtumstände das Verhältnis der Gesellschafter als vollständig zerrüttet zu beurteilen ist. Dabei muss die Ursache des Zerwürfnisses ausschließlich oder zumindest überwiegend vom auszuschließenden Gesellschafter ausgehen.