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Volkelt-Briefe

GmbH-Planung 2017: Die wichtigsten Eckdaten im Überblick

Vie­le Geschäfts­füh­rer haben die frei­en Tage zwi­schen Weih­nach­ten und dem Jahrs­wech­sel dazu genutzt, die Eck­da­ten des neu­en Geschäfts­jahres 2017 fest­zu­le­gen und die Jah­res­ter­min-Pla­nung anzu­ge­hen. Hier die wich­tigs­ten Rah­men­da­ten für Ihre Unter­neh­mens­pla­nung 2017 im Überblick: …

Pla­nung Füh­ren Sie die Teil­plä­ne (Finan­zen, Kos­ten, Umsatz, Per­so­nal, Mar­ke­ting) zusam­men. Prü­fen Sie anhand der Pla­nung 2015/2016: Ist der zen­tra­le Unter­neh­mens­plan voll­stän­dig und rea­lis­tisch? Hän­di­gen Sie die zen­tra­le Pla­nung den ver­ant­wort­li­chen Mit­ar­bei­tern aus.
Mar­ke­ting Prü­fen Sie anhand des Soll-Ist-Ver­gleichs aus der lau­fen­den Planungsperiode:
  • Wel­che Mar­ke­ting-Maß­nah­men waren wenig erfolg­reich und müs­sen durch inno­va­ti­ve Mar­ke­ting-Aktio­nen ersetzt werden?
  • Sind CI, CD, Wer­be­mit­tel und Pro­spek­te noch aktuell?
  • Kön­nen Sie mit Mar­ke­ting-Koope­ra­tio­nen einsparen?
  • Nut­zen Sie kos­ten­güns­ti­ge PR-Maßnahmen
Füh­rung

 

Konn­ten in 2016 nicht alle Per­so­nal­ge­sprä­che durch­ge­führt wer­den, soll­te das bis Ende Janu­ar nach­ge­holt wer­den. Das betrifft alle Mit­ar­bei­ter mit Schlüs­sel­funk­tio­nen und Per­so­nal­ver­ant­wor­tung. Prü­fen Sie, ob sol­che Gesprä­che mit Ziel­ver­ein­ba­run­gen auch in den Abteilungen/Projekten durch­ge­führt wurden.
Per­so­nal Per­so­nal bleibt der Eng­pass. Prü­fen Sie:
  • Kön­nen Tei­le aus­ge­glie­dert werden?
  • Kön­nen Sie Pro­zes­se Per­so­nal spa­rend umorganisieren?
  • Pla­nen Sie die Per­so­nal­be­schaf­fung (Mes­se­teil­nah­me, Hoch­schul-Koope­ra­tio­nen, Internet)
  • Müs­sen Ihre Ver­gü­tungs­sys­te­me und alle Rege­lun­gen zum Arbeits­platz aktua­li­siert wer­den (Arbeits­ver­trä­ge, Inter­net-Nut­zung, Vor­ga­ben zum Umgang mit betrieb­li­chem Eigen­tum, Annah­me von Geschenken)?
  • Ermit­teln Sie den Wei­ter­bil­dungs­be­darf (Aus­wahl und Timing der Maßnahmen/Ver­anstaltungen).
  • Das gilt auch für den Geschäfts­füh­rer selbst (Bran­chen-Know-how, neue Märk­te, Führungs-Know-how)
Urlaub Bis Ende Janu­ar soll­te die Urlaubs­pla­nung 2017 für das gesam­te Unter­neh­men abge­schlos­sen sein. Achtung:
  • Geschäfts­füh­rer, die ihren Urlaub in 2016 nicht antre­ten konn­ten, haben Anspruch auf Urlaubsabgeltung
  • Besteht kein Anspruch auf Urlaubs­ab­gel­tung laut Anstel­lungs­ver­trag, soll­ten Sie die Aus­zah­lung (ab 1.4.2017) erst nach Rück­spra­che mit dem Steu­er­be­ra­ter veranlassen
Steu­er Für Ihre GmbH wird sich in 2017 in Sachen Kör­per­schaft­steu­er (15 %) / Soil­da­ri­täts­zu­schlag (5,5 % der KSt-Schuld) / Abgel­tungs­steu­er (25 %) nichts ändern. Aller­dings sind eini­ge lohn­steu­er­li­che Ände­run­gen umzu­set­zen (vgl. dazu Nr. 1/2017). Prü­fen Sie zusam­men mit Ihrem Steuerberater:
  • Wie viel Gewinn aus 2016 soll in die Rücklagen?
  • Wie viel Gewinn soll an die Gesell­schaf­ter aus­ge­schüt­tet werden?
  • Ist es vor­teil­haft, für 2017 die Besteue­rung nach dem Teil­ein­künf­te­ver­fah­ren zu beantragen?
  • Wol­len Sie Ihr Gehalt für 2017 erhö­hen (Gesell­schaf­ter­be­schluss)?
Ter­mi­ne
  • Fest­le­gung der Ter­mi­ne für Auf­stel­lung und Beschluss des Jah­res­ab­schlus­ses 2016 – beach­ten Sie dazu die unter­schied­li­chen Fris­ten gemäß GmbH-Grö­ßen­klas­se (vgl. dazu Nr. 43/2016)
  • Erstel­lung und Abga­be der Steu­er­erklä­run­gen 2015/2016
  • Beschluss über die Gewinnverwendung
  • Beschluss über das Geschäfts­füh­rer-Gehalt 2017

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