Viele Geschäftsführer haben die freien Tage zwischen Weihnachten und dem Jahrswechsel dazu genutzt, die Eckdaten des neuen Geschäftsjahres 2017 festzulegen und die Jahrestermin-Planung anzugehen. Hier die wichtigsten Rahmendaten für Ihre Unternehmensplanung 2017 im Überblick: …
Planung |
Führen Sie die Teilpläne (Finanzen, Kosten, Umsatz, Personal, Marketing) zusammen. Prüfen Sie anhand der Planung 2015/2016: Ist der zentrale Unternehmensplan vollständig und realistisch? Händigen Sie die zentrale Planung den verantwortlichen Mitarbeitern aus. |
Marketing |
Prüfen Sie anhand des Soll-Ist-Vergleichs aus der laufenden Planungsperiode:
- Welche Marketing-Maßnahmen waren wenig erfolgreich und müssen durch innovative Marketing-Aktionen ersetzt werden?
- Sind CI, CD, Werbemittel und Prospekte noch aktuell?
- Können Sie mit Marketing-Kooperationen einsparen?
- Nutzen Sie kostengünstige PR-Maßnahmen
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Führung
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Konnten in 2016 nicht alle Personalgespräche durchgeführt werden, sollte das bis Ende Januar nachgeholt werden. Das betrifft alle Mitarbeiter mit Schlüsselfunktionen und Personalverantwortung. Prüfen Sie, ob solche Gespräche mit Zielvereinbarungen auch in den Abteilungen/Projekten durchgeführt wurden. |
Personal |
Personal bleibt der Engpass. Prüfen Sie:
- Können Teile ausgegliedert werden?
- Können Sie Prozesse Personal sparend umorganisieren?
- Planen Sie die Personalbeschaffung (Messeteilnahme, Hochschul-Kooperationen, Internet)
- Müssen Ihre Vergütungssysteme und alle Regelungen zum Arbeitsplatz aktualisiert werden (Arbeitsverträge, Internet-Nutzung, Vorgaben zum Umgang mit betrieblichem Eigentum, Annahme von Geschenken)?
- Ermitteln Sie den Weiterbildungsbedarf (Auswahl und Timing der Maßnahmen/Veranstaltungen).
- Das gilt auch für den Geschäftsführer selbst (Branchen-Know-how, neue Märkte, Führungs-Know-how)
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Urlaub |
Bis Ende Januar sollte die Urlaubsplanung 2017 für das gesamte Unternehmen abgeschlossen sein. Achtung:
- Geschäftsführer, die ihren Urlaub in 2016 nicht antreten konnten, haben Anspruch auf Urlaubsabgeltung
- Besteht kein Anspruch auf Urlaubsabgeltung laut Anstellungsvertrag, sollten Sie die Auszahlung (ab 1.4.2017) erst nach Rücksprache mit dem Steuerberater veranlassen
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Steuer |
Für Ihre GmbH wird sich in 2017 in Sachen Körperschaftsteuer (15 %) / Soildaritätszuschlag (5,5 % der KSt-Schuld) / Abgeltungssteuer (25 %) nichts ändern. Allerdings sind einige lohnsteuerliche Änderungen umzusetzen (vgl. dazu Nr. 1/2017). Prüfen Sie zusammen mit Ihrem Steuerberater:
- Wie viel Gewinn aus 2016 soll in die Rücklagen?
- Wie viel Gewinn soll an die Gesellschafter ausgeschüttet werden?
- Ist es vorteilhaft, für 2017 die Besteuerung nach dem Teileinkünfteverfahren zu beantragen?
- Wollen Sie Ihr Gehalt für 2017 erhöhen (Gesellschafterbeschluss)?
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Termine |
- Festlegung der Termine für Aufstellung und Beschluss des Jahresabschlusses 2016 – beachten Sie dazu die unterschiedlichen Fristen gemäß GmbH-Größenklasse (vgl. dazu Nr. 43/2016)
- Erstellung und Abgabe der Steuererklärungen 2015/2016
- Beschluss über die Gewinnverwendung
- Beschluss über das Geschäftsführer-Gehalt 2017
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