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GmbH-Größenklassen: „Kleine GmbH“ wird (viel) größer

Das Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­um (BMJV) hat jetzt einen ers­ten Gesetz­ent­wurf für ein Bilanz­richt­li­nie-Umset­zungs­ge­set­zes (Bil­RUG) vor­ge­legt. Beson­ders für klei­ne­re GmbHs inter­es­sant: Die Grö­ßen­klas­sen-Kri­te­ri­en sol­len nach 2010 erneut ange­ho­ben wer­den. Und zwar so, dass zahl­rei­che mit­tel­stän­di­sche GmbHs, die bis­her ihren Jah­res­ab­schluss auf­wen­dig nach den Vor­ga­ben für mit­tel­gro­ße GmbH auf­stel­len und offen legen müs­sen, zu einer klei­nen GmbH wer­den. Das dürf­ten bun­des­weit etwa 10.000 bis 15.000 GmbHs (ca. 1,5 %) sein.

Das bedeu­tet eini­ge Erleich­te­run­gen beim Jah­res­ab­schluss und der Offen­le­gung. Für die­se klei­nen GmbHs bringt das auch eine spür­ba­re Kos­ten­er­spar­nis. So wird der Schwel­len­wert für die Bilanz­sum­me um fast 20 % auf 6 Mio. EUR erhöht. Die neue Umsatz­grö­ßen­gren­ze für klei­ne GmbH steigt eben­falls um rund 20 % auf dann 12 Mio. EUR. Klei­ne­re GmbH mit einer Bilanz­sum­me bis 6 Mio. EUR und Umsatz­er­lö­sen bis 12 Mio. EUR wer­den damit deut­lich ent­las­tet – bei der Büro­kra­tie und bei den Büro­kra­tie­kos­ten. Sehr erfreulich!

Die geplan­ten neu­en GmbH-Größenklassen

Kleins­te GmbH Bilanz­sum­me bis 350.000 €
Umsatz­er­lö­se bis 700.000 €
Mit­ar­bei­ter bis 10
Klei­ne GmbH Bilanz­sum­me bis 6.000.000 €
Umsatz­er­lö­se bis 12.000.000 €
Mit­ar­bei­ter bis 50
Mit­tel­gro­ße GmbH Bilanz­sum­me 6.000.000 € bis 20.000.000 €
Umsatz­er­lö­se 12.000.000 € bis 40.000.000 €
Mit­ar­bei­ter 51 – 250
Gro­ße GmbH Bilanz­sum­me mehr als 20.000.000 €
Umsatz­er­lö­se mehr als 40.000.000 €
Mit­ar­bei­ter mehr als 250

 

Mit dem Refe­ren­ten­ent­wurf ist das Gesetz jetzt auf den Weg gebracht. Dann wer­den noch die betrof­fe­nen Ver­bän­de dazu gehört. Anschlie­ßend wird das Gesetz im Bun­des­ka­bi­nett beschlos­sen und in das offi­zi­el­le Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren ein­ge­bracht. Gehen Sie davon aus, dass das Gesetz mit der Mehr­heit der Gro­ßen Koali­ti­on ziem­lich pro­blem­los ange­nom­men wer­den dürf­te. Mit einer Umset­zung ist dann frü­hes­tens im Herbst 2015 zu rech­nen. Die neu­en Grö­ßen­klas­sen soll­ten dann bereits für den Jah­res­ab­schluss 2015 anzu­wen­den sein.

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