Das Bundesjustizministerium (BMJV) hat jetzt einen ersten Gesetzentwurf für ein Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) vorgelegt. Besonders für kleinere GmbHs interessant: Die Größenklassen-Kriterien sollen nach 2010 erneut angehoben werden. Und zwar so, dass zahlreiche mittelständische GmbHs, die bisher ihren Jahresabschluss aufwendig nach den Vorgaben für mittelgroße GmbH aufstellen und offen legen müssen, zu einer kleinen GmbH werden. Das dürften bundesweit etwa 10.000 bis 15.000 GmbHs (ca. 1,5 %) sein.
Das bedeutet einige Erleichterungen beim Jahresabschluss und der Offenlegung. Für diese kleinen GmbHs bringt das auch eine spürbare Kostenersparnis. So wird der Schwellenwert für die Bilanzsumme um fast 20 % auf 6 Mio. EUR erhöht. Die neue Umsatzgrößengrenze für kleine GmbH steigt ebenfalls um rund 20 % auf dann 12 Mio. EUR. Kleinere GmbH mit einer Bilanzsumme bis 6 Mio. EUR und Umsatzerlösen bis 12 Mio. EUR werden damit deutlich entlastet – bei der Bürokratie und bei den Bürokratiekosten. Sehr erfreulich!
Die geplanten neuen GmbH-Größenklassen
Kleinste GmbH | Bilanzsumme bis 350.000 € |
Umsatzerlöse bis 700.000 € | |
Mitarbeiter bis 10 | |
Kleine GmbH | Bilanzsumme bis 6.000.000 € |
Umsatzerlöse bis 12.000.000 € | |
Mitarbeiter bis 50 | |
Mittelgroße GmbH | Bilanzsumme 6.000.000 € bis 20.000.000 € |
Umsatzerlöse 12.000.000 € bis 40.000.000 € | |
Mitarbeiter 51 – 250 | |
Große GmbH | Bilanzsumme mehr als 20.000.000 € |
Umsatzerlöse mehr als 40.000.000 € | |
Mitarbeiter mehr als 250 |
Mit dem Referentenentwurf ist das Gesetz jetzt auf den Weg gebracht. Dann werden noch die betroffenen Verbände dazu gehört. Anschließend wird das Gesetz im Bundeskabinett beschlossen und in das offizielle Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Gehen Sie davon aus, dass das Gesetz mit der Mehrheit der Großen Koalition ziemlich problemlos angenommen werden dürfte. Mit einer Umsetzung ist dann frühestens im Herbst 2015 zu rechnen. Die neuen Größenklassen sollten dann bereits für den Jahresabschluss 2015 anzuwenden sein.