Das Bundesjustizministerium (BMJV) hat im September 2014 den Gesetzentwurf für ein Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) vorgelegt (vgl. Nr. 36/2014). Die Größenklassen-Kriterien sollen erneut angehoben werden. Und zwar so, dass … viele mittelständische GmbHs, die bisher ihren Jahresabschluss aufwendig nach den Vorgaben für mittelgroße GmbH aufstellen und offen legen müssen, zu einer kleinen GmbH werden. Das dürften etwa 10.000 bis 15.000 GmbHs (ca. 1,5 %) sein.
Für rund 7.000 mittelgroße Unternehmen entfällt die Prüfungspflicht. Das bedeutet spürbare Erleichterungen auch beim Jahresabschluss, der Offenlegung und eine spürbare Kostenersparnis. So wird der Schwellenwert für die Bilanzsumme um fast 20 % auf 6 Mio. EUR erhöht. Die neue Umsatzgrößengrenze für kleine GmbH steigt ebenfalls um rund 20 % auf dann 12 Mio. EUR. Kleinere GmbH mit einer Bilanzsumme bis 6 Mio. EUR und Umsatzerlösen bis 12 Mio. EUR werden damit deutlich entlastet – bei der Bürokratie und bei den Bürokratiekosten.
Die neuen GmbH-Größenklassen
Kleinste GmbH | Bilanzsumme bis 350.000 € |
Umsatzerlöse bis 700.000 € | |
Mitarbeiter bis 10 | |
Kleine GmbH | Bilanzsumme bis 6.000.000 € |
Umsatzerlöse bis 12.000.000 € | |
Mitarbeiter bis 50 | |
Mittelgroße GmbH | Bilanzsumme 6.000.000 € bis 20.000.000 € |
Umsatzerlöse 12.000.000 € bis 40.000.000 € | |
Mitarbeiter 51 – 250 | |
Große GmbH | Bilanzsumme mehr als 20.000.000 € |
Umsatzerlöse mehr als 40.000.000 € |
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Mitarbeiter mehr als 250 |
Das Bundeskabinett hat am 7.1.2015 dem Gesetzentwurf zugestimmt. Gehen Sie davon aus, dass das Gesetz mit der Mehrheit der Großen Koalition problemlos durchgeht. Die neuen Größenklassen gelten dann bereits für den Jahresabschluss 2015.