Weil ein Bankkunde nachträglich aber vor Ablauf der Widerspruchsfrist einen Fehler in den Bank-AGG belegte, muss die Bank für ein nicht genommenes Darlehen vereinnahmte Bereitstellungszinsen über 10 Jahre zurückzahlen – insgesamt rund 50.000 EUR (LG Stuttgart, Urteil v. 12.4.2018, 10 O 335/17).
Es kann also durchaus lohnen, den Juristen das Kleingedruckte im Darlehensvertrag prüfen zu lassen – z. B., wenn die Bank neben den Zinsen laufzeitunabhängige Gebühren verlangt oder – wie hier – eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung verwendet hat. Die Gerichte schauen bei Banken ganz genau hin.