Viele GmbHs haben einen Beirat eingerichtet. U. a. auch, um so Kontinuität und Vertraulichkeit der Finanzierungspartner zu sichern, etwa durch ein Mitglied der finanzierenden Hausbank. Achtung: Weiß der aufgrund seiner Beirats-Tätigkeit von finanziellen Problemen der GmbH, reicht das nicht dazu aus, dass sich die Bank ein Mitwissen zurechnen lassen muss (BGH, Urteil vom 26.4.2016, XI ZR 108/15). …
Das Urteil bezog sich zwar auf den Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft und dem Vertreter der Bank im Aufsichtsrat. Diese Rechtslage gilt aber analog auch für den Beirat einer GmbH, der mit einem Banker besetzt ist. Problematisch kann das werden, wenn die Bank Krisen-Darlehen gewährt und der Beirat darüber Bescheid weiß, es aber kein offizielles Krisengespräch mit der Bank gab. U.U. führt das zu einer Geschäftsführer-Haftung für die Bankdarlehen.