GmbH-Anteile, die nicht notiert sind und für die es keine vergleichbaren Marktwerte gibt, werden in der Regel für steuerliche Zecke und je nach Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag zur Berechnung eines Verkaufspreises nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren bewertet (§ 203 BewG). Der dabei verwendete Basiszinssatz wird jährlich durch die Deutsche Bundesbank festgesetzt. Er beträgt seit 1.1.2016 und damit auch für das kommende Geschäftsjahr 2019 1,10 % (BMF-Schreiben vom 4.1.2016, IV C 7 S 3102/07/10001).
Kategorien